Lexikon
Freigrenze
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte liegt seit 2024 bei 1.000 Euro im Jahr; wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Anders als ein Freibetrag wirkt eine Freigrenze wie eine Klippe. Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 1.000 Euro, ist er steuerfrei. Ab 1.000 Euro wird der volle Betrag besteuert. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro.
Verluste aus solchen Geschäften im selben Jahr mindern den Gesamtgewinn. Wer knapp über der Grenze liegt, kann einen Verkauf eventuell ins nächste Jahr oder nach Ablauf der Jahresfrist verschieben.
Beispiel
Gewinn 999 €: steuerfrei. Gewinn 1.000 €: 1.000 € steuerpflichtig.
Steuer beim Goldverkauf öffnen
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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