Lexikon
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag gilt für Kapitalerträge, also auch für Gewinne aus Gold-Fonds und Minenaktien.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Sie wird von der Bank direkt einbehalten. Steuerfrei bleibt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person. Eine Haltefrist gibt es nicht: Auch nach zehn Jahren ist ein Gewinn aus einem Gold-ETF ohne Lieferanspruch steuerpflichtig.
Physisches Gold und Wertpapiere mit Anspruch auf Lieferung von Gold fallen dagegen unter § 23 EStG und sind nach einem Jahr steuerfrei.
Steuer beim Goldverkauf öffnen
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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