Lexikon
Anlagegold
Anlagegold ist Gold, das nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist: Barren ab 995 und bestimmte Münzen ab 900 Tausendstel.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
Barren und Plättchen gelten als Anlagegold, wenn sie einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln haben. Münzen müssen mindestens 900 Tausendstel haben, nach 1800 geprägt sein, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und üblicherweise höchstens 80 Prozent über dem Goldwert verkauft werden.
Schmuck und Silber fallen nicht darunter. Die Steuerbefreiung gilt EU-weit und macht Gold für Privatanleger günstiger als Silber oder Platin.
Beispiel
Ein Krügerrand (916,7) ist Anlagegold, ein 585er Goldring nicht.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
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